Photovoltaik für Gewerbe bis 30 kWp – steuerfrei profitieren
Photovoltaikanlagen werden im gewerblichen Bereich zunehmend als wirtschaftliches Instrument betrachtet. Insbesondere kleinere Anlagen rücken durch steuerliche Vereinfachungen stärker in den Fokus. Der Beitrag ordnet ein, welche Regelungen für Anlagen bis 30 kWp gelten und welche Bedeutung sie für Gewerbebetriebe haben.
Steuerliche Einordnung von Anlagen bis 30 kWp
Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Zusätzlich entfällt die Umsatzsteuer beim Kauf und bei der Installation solcher Anlagen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Strom selbst genutzt oder teilweise ins Netz eingespeist wird.
Relevanz für kleine und mittlere Betriebe
Für viele Handwerks-, Büro- und Gewerbebetriebe liegen Dachflächen und Stromverbrauch im Bereich dieser Anlagengröße. Die steuerliche Vereinfachung reduziert den administrativen Aufwand und verbessert die Kalkulierbarkeit der Investition. Photovoltaik wird dadurch auch für kleinere Betriebe praktisch zugänglicher.
Eigenstromnutzung im Gewerbe
Gewerbliche Verbraucher nutzen Strom oft überwiegend tagsüber. Das passt gut zum Erzeugungsprofil von Photovoltaikanlagen. Eigenstrom kann direkt für Maschinen, EDV, Beleuchtung oder Kühltechnik eingesetzt werden. Je höher der Eigenverbrauch, desto geringer fällt der Netzstrombezug aus.
Einordnung der Wirtschaftlichkeit
Die Steuerbefreiung ersetzt keine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Anschaffungskosten, Strombedarf, Lastprofile und mögliche Speicherlösungen bleiben entscheidend. Photovoltaik kann die Energiekosten senken und Planungssicherheit erhöhen, bleibt jedoch Teil eines Gesamtkonzepts und keine isolierte Lösung.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Jahressteuergesetz 2022
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