Energiekonzept Nordwest

Heizungsgesetz-Reform 2026 – mehr Wahlfreiheit, aber neue Kostenrisiken?

Technologieoffenheit und Investitionssicherheit

Die Reform des Heizungsgesetzes wird politisch als Erweiterung der Wahlfreiheit dargestellt. Eigentümer sollen künftig freier entscheiden können, welche Heiztechnik sie einsetzen.

Technologieoffenheit bedeutet jedoch nicht, dass jede Option wirtschaftlich gleich tragfähig ist. Heizsysteme binden Kapital über mehrere Jahrzehnte. Maßgeblich ist daher nicht die kurzfristige Entlastung, sondern die langfristige Stabilität der Kostenstruktur.

Geplante Änderungen im Überblick

Die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Vorgesehen sind stattdessen eine sogenannte „Bio-Treppe“ sowie eine Grüngasquote.

Gasversorger sollen ab 2028 schrittweise Anteile grüner Gase beimischen. Betreiber entsprechender Anlagen müssen perspektivisch steigende Anteile biogener Brennstoffe berücksichtigen.

Verfügbarkeit und Preisentwicklung bei Biomethan

Biogene Gase wie Biomethan stehen in Deutschland nur begrenzt zur Verfügung. Marktberichte weisen auf knappe Produktionskapazitäten und Preisniveaus oberhalb von fossilem Erdgas hin.

Mit steigenden Beimischungsquoten können sich diese Faktoren auf die Endkundenpreise auswirken. Die tatsächliche Entwicklung hängt von Angebot, regulatorischer Ausgestaltung und Marktdynamik ab.

Bewertung durch Fachleute

Wirtschaftswissenschaftliche Stimmen, unter anderem aus dem Umfeld des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, weisen darauf hin, dass fossile Heizungen kurzfristig günstiger erscheinen können, langfristig jedoch steigende CO₂-Preise sowie zusätzliche Kosten für verpflichtende Beimischungen einzuplanen sind.

Sozialverbände betonen, dass insbesondere Mieter steigende CO₂-Belastungen tragen, ohne die Heizungsentscheidung selbst zu treffen. Die Diskussion betrifft somit Eigentümer und Mietparteien gleichermaßen.

Investitionsentscheidung über 20 Jahre

Die Anschaffungskosten allein bilden keine belastbare Entscheidungsgrundlage. CO₂-Preissteigerungen, Brennstoffverfügbarkeit und regulatorische Anpassungen beeinflussen die Gesamtkosten über die Laufzeit erheblich.

Eine wirtschaftliche Betrachtung über mindestens zwei Jahrzehnte bietet deutlich mehr Sicherheit als der Fokus auf den Einstiegspreis.

Technologievergleich ohne Pauschalurteil

Elektrische Heizsysteme unterliegen keiner Brennstoffbeimischungspflicht und keinem direkten CO₂-Aufschlag auf fossile Energieträger. Ihre Kostenstruktur ist primär vom Strompreis und vom energetischen Zustand des Gebäudes abhängig.

Ob Gas, Wärmepumpe oder elektrische Direktheizung: Jede Lösung muss objektspezifisch geprüft werden. Pauschale Bewertungen werden der wirtschaftlichen Realität nicht gerecht.

Fazit

Die Reform verändert den gesetzlichen Rahmen, nicht jedoch die langfristigen Marktmechanismen. Fossile Energieträger bleiben mit steigenden CO₂-Kosten verbunden.

Rechtssicherheit entsteht nicht durch politische Schlagzeilen, sondern durch realistische Langfristkalkulationen und eine klare Betrachtung der regulatorischen Risiken.

Quellen: Merkur, 27.02.2026, Bericht zur Heizungsgesetz-Reform (Autorin: Alina Schröder); Aussagen von Claudia Kemfert (DIW) laut Medienberichterstattung; Deutscher Paritätischer Gesamtverband, Stellungnahme zur Reform; Deutsche Energie-Agentur (dena), Branchenbarometer Biomethan 2025; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz.

Weiterführende Informationen: Moderne Elektroheizungen im Überblick

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