Basierend auf einem Medienbericht von t-online (aktualisiert am 09.09.2025) fasst dieser Beitrag den aktuellen Stand zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammen und ordnet die angekündigten Änderungen sachlich ein.
Zusammenfassung und sachliche Einordnung auf Basis eines externen Medienberichts.
Quelle: t-online.de – Bericht vom 09.09.2025
Reform statt Abschaffung
Nach aktuellem Stand soll das Gebäudeenergiegesetz nicht ersatzlos gestrichen, sondern in Teilen überarbeitet werden. Ziel ist eine Anpassung an die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die strengere Effizienzanforderungen für Neubauten und Sanierungen vorsieht. Deutschland hält dabei weiterhin am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest.
Die 65-Prozent-Regel bleibt ein zentrales Element
Die bekannte Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen künftig einen Mindestanteil erneuerbarer Energien erreichen sollen, dürfte in angepasster Form bestehen bleiben. Der grundsätzliche Kurs bleibt damit erhalten: Fossile Heizsysteme verlieren an Bedeutung, während elektrische Lösungen an Gewicht gewinnen.
Kostenentwicklung und technische Optionen
Fachstellen gehen davon aus, dass fossile Energieträger langfristig teurer werden. Als Gründe werden unter anderem steigende CO₂-Preise sowie höhere Netz- und Transportentgelte genannt. Eigentümer stehen damit vor der Aufgabe, verschiedene Optionen nüchtern zu vergleichen – von Wärmepumpe und Fernwärme bis hin zu elektrischen Heizsystemen in Verbindung mit Eigenstromnutzung.
Förderung und soziale Ausgestaltung
In der politischen Diskussion wird eine verlässliche Förderung als zentrales Element gesehen, insbesondere für Haushalte mit begrenzten finanziellen Spielräumen. Diskutiert werden höhere Zuschüsse oder alternative Finanzierungsmodelle. Ein verbindlicher Rechtsanspruch auf bestimmte Förderhöhen ergibt sich daraus jedoch nicht.
Sachliche Einordnung
Die Berichterstattung zeigt keinen abrupten Kurswechsel, sondern eine Fortentwicklung bestehender Regelungen. Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Entscheidungen sollten nicht auf Schlagzeilen, sondern auf einer realistischen Betrachtung von Gebäudezustand, Nutzungsprofil, zeitlichem Horizont und finanzieller Tragfähigkeit beruhen.
Hinweis: Elektrische Heizsysteme werden in der Diskussion weiterhin als zulässige Option genannt – je nach Objekt und Nutzung. Eine sachliche Einordnung dazu findet sich auf der Seite Flächenspeicherheizung für Wohnräume & Altbau .
