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Einbrüche in Zahnarztpraxen – wenn Bohrer zum Diebesgut werden

Gezielte Tatmotive

Einbrüche in Zahnarztpraxen folgen zunehmend einem klaren Muster. Im Fokus stehen nicht Bargeld oder klassische Wertgegenstände, sondern spezialisierte Dentalgeräte. Hochwertige Bohrer und Instrumente sind leicht transportierbar und auf inoffiziellen Märkten gefragt.

Die Auswahl der Objekte erfolgt häufig gezielt. Ebenerdige Praxen oder Standorte in Wohn- und Geschäftshäusern gelten als besonders anfällig.

Geringer Sachschaden, hohe Folgekosten

Der unmittelbare Sachschaden bewegt sich in vielen Fällen im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Deutlich gravierender sind jedoch die wirtschaftlichen Folgeschäden.

Ausgefallene Behandlungen, Terminabsagen und notwendige Ersatzbeschaffungen können den Praxisbetrieb über Tage oder Wochen einschränken. Hinzu kommt der organisatorische Aufwand für Versicherungen und Wiederbeschaffung.

Auswirkungen auf den Praxisalltag

Neben finanziellen Einbußen wirkt sich ein Einbruch auch auf den laufenden Betrieb aus. Patienten müssen umgeplant, Behandlungen verschoben oder externe Lösungen gefunden werden.

Der Vertrauensverlust entsteht dabei weniger durch den Vorfall selbst, sondern durch die eingeschränkte Verfügbarkeit und den Eindruck fehlender Sicherheit.

Typische Schwachstellen

Viele Praxen verfügen über grundlegende mechanische Sicherungen. Diese sind in erster Linie darauf ausgelegt, Zeit zu gewinnen, nicht jedoch gezielte Einbruchversuche frühzeitig zu erkennen.

Besonders außerhalb der Sprechzeiten bleiben Angriffe auf Fenster oder Türen oft unbemerkt, bis der Schaden bereits entstanden ist.

Sicherheitskonzepte im Praxisumfeld

Fachverbände empfehlen, Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Tatmuster anzupassen. Neben mechanischen Sicherungen spielt die frühzeitige Erkennung eine zunehmend wichtige Rolle.

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt von Lage, Gebäudeart und Praxisbetrieb ab. Eine pauschale Lösung gibt es nicht.

Sachliche Einordnung

Einbrüche in Zahnarztpraxen sind kein Massenphänomen, zeigen jedoch eine klare Zielrichtung. Der wirtschaftliche Schaden entsteht weniger durch den Diebstahl selbst als durch die Unterbrechung des Praxisbetriebs.

Eine nüchterne Betrachtung der Risiken und eine objektbezogene Einordnung bilden die Grundlage, um angemessene Schutzmaßnahmen zu bewerten.

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Pressemitteilung zu Einbruchdelikten, 2023

Weiterführende Einordnung: Alarmanlagen für Praxen, Betriebe und Gewerbeobjekte

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